Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pool + Wellness City GmbH als ZN der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH 

 

  1. Für alle Verkaufs- oder Vertragsabschlüsse mit Privatpersonen oder Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen und mündliche Abreden werden erst durch die briefliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.

     

  2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen verpflichten den Verkäufer selbst dann nicht, wenn er den Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
    Mit Unterfertigung der Auftragsformulare des Verkäufers durch den Käufer.

     

  3. Mit Unterfertigung der Auftragsformulare des Verkäufers durch den Käufer, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Ausführung dessen. Nicht geleistete Anzahlungen durch den Käufer haben keinen Einfluss auf die Rechtskräftigkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages.

     

  4. Änderungs- oder Umtauschwünsche zu abgeschlossenen Kaufverträgen können binnen einer Woche, sofern die jeweiligen Lieferanten diese noch berücksichtigen können, nach Rücksprache mit dem Verkaufspersonal des Verkäufers, berücksichtigt werden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Bereits in Arbeit befindliche Artikel oder bereits verfügbare Sonderbestellungen sind von einem Umtausch ausgeschlossen.

     

  5. Auftretende Mängel sind dem Verkäufer unmittelbar, nicht jedoch später als 5 Werktage nach Übernahme der Verkaufsgegenstände oder nach Sichtbar werden der Mängel, bekannt zu geben. Der Käufer kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, sofern es nicht unmöglich und für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

     

  6. Gewährleistungsansprüche für Käufer im Sinne des KSchG beinhalten gesetzlich vorgegebene Fristen, bzw. vom jeweiligen Hersteller der Verkaufsgegenstände zur Verfügung gestellte Angaben. Über die Gewährleistungsfrist hinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

     

  7. Für Käufer, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe der Ware. Der Käufer muss auftretende Mängel wenn möglich bei Lieferung, jedenfalls spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Auftreten des Mangels, bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche schriftlich rügen.

     

  8. Für, durch leichte Fahrlässigkeit durch den Verkäufer oder Personen, für die der Verkäufer einzustehen hat, verursachte Schäden oder Folgeschäden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

     

  9. Vereinbarte Lieferfristen sind Angaben nach bestem Wissen des Verkäufers. Für Abweichungen durch unterwartete Verzögerungen haftet der Verkäufer nicht. Treten vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstrungen,Verzögerungen oder Veränderungen in der Belieferung mit Handelswaren, Rohstoffen oder Maschinen, Ausnahmezustand, Krieg oder hoheitliche Anordnungen ein, durch die eine fristgemäße Lieferung zu normalen Arbeitsbedingungen unmöglich wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung unmöglich, entfallen die beidsettigen Verpflichtungen hinsichtlich der Lieferung.

     

  10. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Auszahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebengebühren alleiniges und unbeschränktes Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt über diese Gegenstände ohneEinwilligung des Verkäufers zu verfügen und trägt das volle Risiko auch hinsichtlich der Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Wertminderung. Im Falle einer Pfändung der Verkaufsgegenstände ist der Käufer verpflichtet mit allen Mitteln die Einstellung der Exekution der Gegenstände zu erwirken und den Verkäufer von der Pfändung zu verständigen. Diesbezüglich zusätzlich anfallende Kosten trägt der Käufer. Im Insolvenzfall der Käufers ist der Verkäufer unter Berücksichtigung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Herausgabe der Ware zu fordern.

     

  11. Im Falle einer fehlenden Zahlung des gesamten, sowie eines restlichen Verkaufspreises nach erfolgter 2. Mahnung ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Verkaufsgegenstand zurückzufordern und alle mit diesem Vorgang verbundenen Schadenersatzansprüche und anfallende Kosten geltend zu machen. Ungeachtet dessen, bleibt das Recht des Verkäufers, weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen, aufrecht. Nach dem 2. erfolglosen Mahnschreiben wird der Anspruch seitens des Verkäufers gerichtlich verfolgt.

     

  12. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnunggestellt.

     

  13. Der Käufer ist zum Vertragsrücktritt im Sinne des § 3 KSchG und des § 3a KSchG berechtigt.

     

  14. Erklärt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag ohne dazu berechtigt zu sein, hat der Verkäufer das Recht, die Rücktrittserklärung anzunehmen und eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises einzubehalten. Ungeachtet dessen, bleibt das Recht des Verkäufers weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen, aufrecht.

     

  15. Bei Nichtabholung des Verkaufsgegenstandes im vereinbarten Zeitraum hat der Verkäufer das Recht eine Lagergebühr in der Höhe von 3% des Rechnungsbetrages inkl. Mehrwertsteuer pro angefangenem Monat zu berechnen und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder nach Setzung einer 14-tägigen
    Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Stornogebühren (siehe Punkt 14) geltend zu machen.

     

  16. Der Verkäufer behält sich zumutbare Teillieferungen vor.

     

  17. Der Käufer erkennt an, dass die im Rahmen eines Kaufvertrages, Angebotes oder Schriftverkehrs aufgenommenen Kontaktdaten des Käufers für Zwecke der Buchhaltung des Verkäufers und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten können zur Erfüllung von gesetzlichen Vor-schriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken des Verkäufers verwendet werden. Der Käufer stimmt weiters dem Versenden von Informationen sein Anliegen, sowie Anliegen des Verkäufers betreffend, an die vom Verkäufer angegebenen Kontaktdaten (Postadresse, Email-Adresse, Telefonnummer), zu.

     

  18. Die Vorschläge des Verkäufers zur Verwendung der Ware erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für die Tauglichkeit zu einem bestimmten Verwendungszweck.

     

  19. Kundendienst-, Montage- und Reparaturleistungen, die nicht Mangel-beseitigung im Rahmen der Gewährleistung sind, unterliegen den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Arbeitsleistungen, verwendete Teile, Materialien und Nachfüllwirkstoffe werden gesondert berechnet, soweit nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

     

  20. Die Verpackung erfolgt in von uns bereitgestellten Materialien, diese gehen in das Eigentum des Käufers über und werden nicht zurückgenommen. Unsere ARA-Lizenznummer 15116 entbindet uns von den Entpflichtungen.

     

  21. Schreib-, Druck- und Rechenfehler in allen Unterlagen des Verkäufers sind vorbehalten und können nach Bekanntwerden vom Verkäufer geändert werden. Kaufverträge können vom Verkäufer dementsprechend angepasst werden. Nebenabreden gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie in schriftlicher Form erfolgen und bestätigt werden.

     

  22. Gerichtsstand ist das jeweilig zuständige Landesgericht, in dessen Sprengel ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
    UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.


 
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